Auf reichlich mit Radwegschildern bestückten Seitenstreifen, Bürgersteigabschnitten, Asphaltpfaden etc. erwarten den flotten Radler zum Beispiel Kurvenradien von 2 Metern. Die bringen normale Radfahrer zu Fall oder zwingen zur Vollbremsung. Obendrein auf Radwegen mit Gegenverkehr oder wo blinde Fußgänger rum laufen - denn welcher Fußgänger schaut sich schon um wenn er kein Auto kommen hört? - und wo Autos parken. Oder: Radwege aus Pflastersteinen mit deutlichen Fugen. Kann man gleich Kopfsteinpflaster verlegen und Paris-Roubaix drüber jagen. Das Beste: Radwege die im Nichts enden, gerne auch im Städtebaulichen Nirvana.
Hier meine Vermutungen über die Physikalischen Gesetze und Verordnungen wie sie beim für Radwegbau zuständigen Tiefbauamt gelten:
§ 1: Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer die höchstens mit doppelter Schrittgeschwindigkeit vorankommen dürfen.
§ 1.1: Radfahrer müssen SOFORT anhalten können. Innerhalb von einer Fahrradlänge. Maximal.
§ 1.2: Schilder- und Ampelmasten sowie Wahlkampfwerbung zum Schutze der erst-genannten sind mittig auf dem Radweg anzubringen.
$ 1.2.1: In Zeiten ohne Wahlkampf soll Werbung für Konzerte der Volksmusik und Auftritte von vergessenen Komikern die Schilder- und Ampelmasten vor Zusammenstößen mit Radfahrern schützen.
§ 1.2.2: Alternativ gebietet sich der Einsatz von Blumenkübeln an Stellen wo zuviele Autos auf dem Radweg parken.
§ 1.3: Radfahrer sollten die Hälfte ihres Weges zu Fuß unterwegs sein.
§ 1.3.1: Radfahrer dürfen Zebrastreifen nur zu Fuß überqueren.
§ 1.3.2: Absteigen und Schieben zählt als "Radfahren".
§ 2: Radfahrer die unseren geliebten Autoverkehr irgendwie behindern könnten, sind
§ 2.1: Als Radweg kann jede halbwegs befestigte Fläche beschildert werden, ausserhalb der Straßenfläche die für den Automobilverkehr reserviert ist.
§ 2.2: Einmal von der zielführenden Straße getrennt, soll man Radfahrer in sichere Verkehrsbereiche leiten: Nebenstraßen, Kleingartenkolonien, Sackgassen oder abgesoffene Unterführungen.
§ 3: Die Qualität der Radwege ist daran zu messen wieviel Pannen normale Fahrräder und Rennräder pro Kilometer Radweg erleiden. Es gilt: Je mehr desto besser.
§ 3.1: Solange
§ 3.1.1: Die Polizei und kommunale Ordnungskräfte / schwarze Sheriffs / Blockwarte .. kassieren von Fahrradfahrern die sich nicht an die Radwegepflicht halten.
§ 3.2: Zusatzpunkte für Split und Glasscherben auf dem Radweg. Die Deutsche Fahrradreifenindustrie ist führend in der Welt!
No comments:
Post a Comment